Multiple-Choice mit dem Testfragen-Script
Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 50 Fragen.
Frage
: Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.
WBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaffen grundsätzlich immer tauschen.
Das ist waffenrechtlich erlaubt.
Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt.
die Frage 1 jetzt
nicht
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Frage 001/050