Multiple-Choice mit dem Testfragen-Script

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 50 Fragen.

Frage-103
Frage: Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.
 WBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaffen grundsätzlich immer tauschen.
 Das ist waffenrechtlich erlaubt.
 Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt.
 die Frage 1 jetzt nicht beantworten, am Ende erneut vorlegen
(1 richtige Antworten, 1 Punkte)
Restzeit 01:00:00
Frage 001/050